Versicherungsschutz

Zwei junge männliche Freiwillige KNA / Oppitz

Freiwillig Engagierte in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche, Wohlfahrtspflege, Sport oder Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Fragen Sie bei Ihrem Träger nach, ob Sie bedarfsgerecht für Ihr Engagement versichert sind. Dies gilt für Schäden, die Sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung).

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bietet mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich Engagierte in kleinen - rechtlich unselbständigen- Initiativen, Gruppen und Projekten einen Versicherungsschutz, wenn Sie über Ihren Träger nicht versichert sind.

Hier können Sie sich informieren, ob Sie die Voraussetzungen für die Sammelverträge des Landes erfüllen:

Sicherheit für freiwillig Engagierte

Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz  erhalten Sie hier: Sicher engagiert